Rechtsanwalt-Berlin-Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Wir übernehmen für Sie die gesamte Schadensabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung:

Nach einem Verkehrsunfall ist vor allem der Geschädigte mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung nichts zu verschenken hat und damit oftmals nicht dasjenige regulieren wird oder will, was dem Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht.

Wir gewährleisten Ihnen durch unsere Spezialisierung im Verkehrsrecht eine ideale Interessenvertretung, Anspruchsdurchsetzung und Verteidigung.

  • Schadensabwicklung mit der Versicherung

    ➤ Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderungen

    • Ersatz von Reparaturkosten
    • Einforderung der unfallbedingten Wertminderung Ihres Fahrzeugs
    • Wiederbeschaffungskosten bei einem Totalschaden
    • Ersatz von Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Kostenpauschalen (Telefon, Transport, Schriftverkehr, etc.), Fahrtkosten
    • Ersatz Ihrer Nutzungsausfallentschädigung
    • Kosten für Ab- und Ummeldung Ihres Fahrzeugs
    • Ersatz von Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, etc.
    • Hotel- und Übernachtungskosten
    • Ersatz von unfallbedingten Schäden an Ihren Sachen (Kleidung, Handys, Laptop, etc.)

    ➤ Feststellung des Schadensumfangs durch unsere Kfz-Sachverständige als Kooperationspartner

    ➤ Ersatz der Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Fahrzeug, Wertminderung, Kosten des Gutachtens, Nutzungsausfall,

    ➤ Mietfahrzeug, und vieles mehr

    ➤ Unterstützung bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen

    ➤ Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Reparaturwerkstatt

  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und sonstigen Ansprüchen

    ➤ Schmerzensgeld

    ➤ Ersatz Ihres Verdienstausfalls

    ➤ Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt

    ➤ Ersatz Kosten der Kurbehandlung

    ➤ Umschulungsmaßnahmen

    ➤ Orthopädische Hilfsmittel

    ➤ Ersatz des Haushaltsführungsschadens

    ➤ Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.