Rechtsanwalt-Berlin

Mietrecht

Die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts schützen den Mieter im Sinne eines sozialen Mietrechts vor überhöhten Mieten, Obdachlosigkeit und Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat. Für den Vermieter bedeuten diese Regelungen eine Einschränkung seiner Eigentumsfreiheit wegen eingeschränkter Verfügbarkeit seines Eigentum. Dieser Ausgangspunkt birgt Risiken und erfordert für beide Seiten einen erheblichen Beratungsbedarf.

Oft bestehen Mietbeziehungen über viele Jahre, so dass wiederkehrende Streitigkeiten vermieden werden sollten. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auszug von Mietern aus dem Wohnheim müssen schnell und endgültig beigelegt werden. Die Kenntnis der Gerichtsbarkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden oder zumindest außergerichtlich schneller zu lösen.

  • Prüfung von Mietverträgen

  • Entwurf und Gestaltung von Mietverträgen und Nachträgen (Ergänzungsvereinbarung)

  • Vertretung rechtlicher Interessen bei Mieterhöhung

  • Vertretung rechtlicher Interessen bei Mietminderung (Wasserschaden, Modernisierungsarbeiten)

  • Kündigung des Mietverhältnisses

    ➤ ordentliche Kündigung und außerordentliche Kündigung

    ➤ Kündigung wegen Eigenbedarfs

    ➤ Kündigung wegen Modernisierung

  • Befristung von Mietverträgen

  • Durchsetzung von Mietforderungen mit Zwangsvollstreckung

  • Räumung und Herausgabe (Räumungsverlangen, Räumungsaufforderung, Berliner Räumung, Räumungsklage)

  • Nutzungsentschädigung

  • Untervermietung

  • Kaution (Kautionsrückzahlung)

  • Verwaltung und Asset-Management

  • Betriebskostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung