WEG-Recht
Wohnungseigentumsrecht
Grundstücke können durch Teilungserklärung in Wohnungseigentum (Eigentum an Wohnungen oder Gebäuden), Teileigentum (Eigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzten Flächen und Räumen) und Gemeinschaftseigentum (Eigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück) aufgeteilt werden.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Hausverwalter als auch Eigentümer. Wir beraten auch Verwaltungsbeiräte und Bauträger.
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG oder WoEig) regelt das Eigentum und das Verhältnis der Eigentümer untereinander.
Wir beraten bspw. bei folgenden wichtigen Rechtsfragen:
- Begründung des Wohnungseigentums (§§ 3 und 8 WEG)
- Auslegung und Regelung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung
- Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
- Erhebung oder Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage
- Rechtsgutachten
- Beratung von Eigentümern in der Eigentümerversammlung
- Gestaltung von Beschlussmustern, Vereinbarungen, Verwalterverträgen
- Hausgeldinkasso samt Vollstreckung, speziell Zwangsversteigerung